Dramatische Verschärfung bei erhöhter Familienbeihilfe
Bei den Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen häufen sich Beschwerden über Entscheidungen der Finanzämter. Grund dafür ist, dass in den letzten Wochen zahlreichen behinderten Menschen die erhöhte Familienbeihilfe aberkannt wurde.

Bei den Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen häufen sich Beschwerden über Entscheidungen der Finanzämter. Grund dafür ist, dass in den letzten Wochen zahlreichen behinderten Menschen die erhöhte Familienbeihilfe aberkannt wurde.
„Völlig überraschend und ohne jegliche Vorankündigung oder Diskussion darüber hat das zuständige Bundeskanzleramt die bisherige Rechtsauslegung geändert und streicht in Zukunft wohl tausenden behinderten Personen einen wesentlichen Teil ihres Einkommens“, zeigt sich der Vorsitzende der Länderkonferenz der Ombudsstellen für Menschen mit Behinderungen Siegfried Suppan fassungslos über diese Vorgangsweise und die damit verbundenen Konsequenzen.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 2013, wonach Personen deren Lebensunterhalt überwiegend durch die öffentliche Hand sichergestellt ist, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben sollen.
Bislang wurde dies bei behinderten Personen, die die erhöhte Familienbeihilfe selbst beziehen und gleichzeitig beispielsweise auf Mindestsicherung angewiesen sind, als nicht gegeben angesehen. Somit wurde ihnen die erhöhte Familienbeihilfe inklusive Absetzbetrag von aktuell insgesamt EUR 379,40 pro Monat weiter ausbezahlt. Dies soll nun nicht mehr so sein.
Damit fällt die pauschalierte Abgeltung behinderungsbedingter Mehraufwendungen, wie etwa Selbstbehalte für Therapien und Hilfsmittel oder Behandlungs- und Betreuungskosten weg. Die betroffenen Menschen werden mit dieser Maßnahme daher wieder dazu gedrängt, institutionelle Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen. Dies läuft allen Inklusionsbestrebungen zuwider.
„Menschen mit Behinderungen, die unter anderem deshalb gezwungen sind öffentliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, weil sie für ihre Arbeit in Einrichtungen und Betrieben der Behindertenhilfe nur geringfügige Taschengeldzahlungen erhalten, soll nun auch noch die Familienbeihilfe gestrichen werden. Ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben wird so kaum noch finanzierbar sein. Damit führt man das Bekenntnis zur gleichberechtigten Teilhabe in der Gesellschaft ad absurdum“, kritisiert Suppan eine Politik, die den Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention nicht gerecht wird.
Siehe auch: Kleine Zeitung
geschrieben von
Mag. Siegfried Suppan
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Tarih: 28-08-2018